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Die Projektträgerschaft ist die vorrangige Aufgabe der FNR. Sie unterstützt die Forschung und Entwicklung von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung einschließlich der Entsorgung von nachwachsenden Rohstoffen. Dies geschieht insbesondere durch die fachliche und administrative Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Planung und Durchführung von Förderprogrammen im Bereich "Nachwachsende Rohstoffe".
Im Haushaltsplan des BMEL stehen zur Förderung nachwachsender Rohstoffe Finanzmittel zur Verfügung, die als Zuwendungen nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, nationale Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft sowie die Markteinführung vergeben werden können. Zusätzlich betreut die FNR Projekte aus dem gemeinsam von BMEL und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) getragenen Waldklimafonds.
Details zur Projektträgerschaft im Auftrag des BMEL sind im Menüpunkt "Projektförderung" dargestellt.
Seit 1998 gewährt die FNR als Treuhänderin des Bundes Zuwendungen in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts.
Der Schwerpunkt der Projektträgertätigkeit im Rahmen der Projektförderung liegt bei der fachlichen und administrativen Bearbeitung und Begleitung von Forschungsanträgen und -projekten und umfasst insbesondere:
Beim BMEL verbleiben:
Weitere Aufgabe der FNR als Projektträger des BMEL ist es, das BMEL in konzeptionellen Fragen zu unterstützen. Darüber hinaus werden eigene Aktivitäten zur Initiierung von Projekten durchgeführt. Dies geschieht durch folgende Schritte: