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Wald und Holz

 

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Förderaufruf zum Waldklimafonds: Umgang mit Kalamitätsflächen und Kalamitätsholz

Projektvorschläge bis zum 30. September 2020 einreichen

Die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) starten am 1. April 2020 einen Förderaufruf zum „Umgang mit Kalamitätsflächen und Kalamitätsholz“. Der vollständige Aufruf steht
hier (https://www.fnr.de/projektfoerderung/aktuelle-foerderaufrufe/#n11261) zur Verfügung.

Stürme, Dürre, Käferbefall und Brände verursachten in den Jahren 2018 bis 2020 mehr als 160 Mio. Kubikmeter Schadholz auf Waldflächen von insgesamt 245.000 Hektar. Dieses so genannte Kalamitätsholz muss möglichst zeitnah, effizient und wirtschaftlich verwertet werden.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) als Projektträger für den Waldklimafonds hatte deshalb bei einem Fachgespräch mit Experten die aktuellen Herausforderungen der Branche und den bestehenden Handlungsbedarf diskutiert, der in einem Förderaufruf zusammengefasst wurde.

Über die Förderrichtlinie Waldklimafonds werden Vorhaben gefördert, die sich neben der Erstellung von Lager- und Logistikkonzepten für den Kalamitätsfall auch der stofflichen und energetischen Nutzung von Kalamitätsholz widmen. Weitere Projektthemen sind die Erstellung von Leitfäden zum Umgang mit Kalamitätsflächen unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher und ökologischer Aspekte, Konzepte zu bodenschonenden Holzernteverfahren, Bewertungsschemata für Kalamitätsholz und -flächen sowie Fachinformationen zur Verwendung von Kalamitätsholz, etwa beim Bauen.

Ab sofort können bei der FNR Projektskizzen unter diesem Link eingereicht werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FNR-WKF&b=FNR041&t=SKI.

Die Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 30. September 2020.

Ansprechpartner bei der FNR zum Förderaufruf „Umgang mit Kalamitätsflächen und Kalamitätsholz“ ist

Max Schütze
Tel.: +49 3843 6930-344
Mail: m.schuetze(bei)fnr.de

Hintergrund:

Förderfähig sind Vorhaben, die einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen der Förderrichtlinie Waldklimafonds leisten. Mittel für eine Förderung im Rahmen dieses Aufrufes stehen nur begrenzt zur Verfügung, es gilt der Haushaltsvorbehalt. Zur Erstellung von Projektskizzen steht die internetbasierte Plattform easy-Online zur Verfügung.

Details zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie weitere Informationen auf https://www.waldklimafonds.de/antrags-und-bewilligungsverfahren/ sowie im „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ (https://mediathek.fnr.de/leitfaden-foerderung-wkf.html) der FNR.

Über folgenden Link erreichen Sie das Modul zur Einreichung der Skizze direkt: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FNR-WKF&b=FNR041&t=SKI

Der Waldklimafonds wurde im Juni 2013 als Bestandteil des Energie- und Klimafonds gemeinsam von BMEL und BMU aufgelegt.

Die FNR ist seit 1993 als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe aktiv. Sie unterstützt seit 01.01.2019 als Projektträger auch Vorhaben der Förderrichtlinie Waldklimafonds.

Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Martina Plothe
Tel.: +49 3843 6930-311
Mail: m.plothe@fnr.de

PM KIWUH 2020-08

Die Verwendung des Fotos ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe Th. Meyer/FBG Ostharz

Nach den beiden trockenen Jahren 2018 und 2019 sind – wie hier im Südharz – bundesweit Waldflächen großflächig von Schäden betroffen. Jetzt starten BMEL und BMU einen Förderaufruf zum Umgang mit solchen Flächen und dem anfallenden Schadholz. Fotoquelle: Th. Meyer/FBG Ostharz

Nach den beiden trockenen Jahren 2018 und 2019 sind – wie hier im Südharz – bundesweit Waldflächen großflächig von Schäden betroffen. Jetzt starten BMEL und BMU einen Förderaufruf zum Umgang mit solchen Flächen und dem anfallenden Schadholz. Fotoquelle: Th. Meyer/FBG Ostharz