Kompetenz- und Informationszentrum
Wald und Holz

 

Antragsverfahren

Die Umsetzung des BMEL-Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ erfolgt über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR). Details dazu erläutert der "Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen". 

Die Projektförderung erfolgt in der Regel auf dem Wege der direkten Projektförderung und in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf Ausgaben- oder Kostenbasis.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Es besteht aus der Projektskizze und dem Projektantrag.

Eine erste Kontaktaufnahme mit der FNR vor Einreichung einer Projektskizze ist zu empfehlen. Es ist - ggf. nach Absprache mit der FNR - eine kurze Projektbeschreibung von 1-3 Seiten (Projektidee) einzureichen, um die Förderwürdigkeit und die Zuständigkeit prüfen zu lassen.

Projektideen, Projektskizzen und Projektanträge sind generell an die FNR zu richten.

 

1. Verfahren für die erste Stufe

Zunächst ist bei der FNR eine aussagekräftige Projektskizze einzureichen. Die Projektskizze umfasst:

  • das Onlineformular easy-Skizze über das Internetportal easy-Online.
    Wählen Sie dort den Bereich BMEL.
  • eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung
    Die Vorhabenbeschreibung ist notwendig, damit geprüft werden kann, ob das Vorhaben förderungswürdig ist, an seiner Durchführung ein erhebliches Bundesinteresse besteht und inwieweit ein Anreizeffekt und die Notwendigkeit der Zuwendung bestehen. Für Informationen zur Vorhabensbeschreibung und für weitere Details zum Antragsverfahren ist der Leitfaden für Skizzeneinreicher und Antragsteller zu konsultieren.
  • die Zustimmung zur Weitergabe der eingereichten Unterlagen an Gutachter („Formblatt Begutachtung von Projektskizzen“)
  • bei Forschungseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich: den Nachweis der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit für das Vorhaben („Formblatt Nichtwirtschaftliche Tätigkeit“)
  • bei KMU/Mittelstand: für den Nachweis des KMU- bzw. Mittelstand-Status („Formblatt für KMU“)

Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Es steht den Antragstellern frei, weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung von Bedeutung sind.

Auf Grundlage der Projektskizze werden förderwürdige Projekte ausgewählt, die anschließend für die zweite Stufe zur Einreichung eines Projektantrages aufgefordert werden.

Aus der positiven Bewertung einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

 

2. Verfahren für die zweite Stufe

Die in der ersten Stufe als förderwürdig ausgewählten Projektskizzen werden durch die FNR schriftlich zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Der Antrag ist über das Internet-Portal easy-Online zu stellen.

Das elektronische Online-Antragssystem (easy-Online)  ist ein barrierefreies Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes.  

Bei der Ausarbeitung der Anträge und der einzureichenden Unterlagen sind die Auflagen und Anlagen sowie auch die allgemeinen Hinweise zur Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ zu beachten, die mit der Aufforderung zur Antragstellung an den Antragsteller versandt werden.

Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.

Aus der Vorlage eines Projektantrages können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung.

 

Am 18.10.2017 wurden im Bundesanzeiger neue Nebenbestimmungen für Zuwendungen veröffentlicht. Die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF) ersetzen die ANBest-P und die BNBest 98, die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an gewerbliche Unternehmen für FE-Vorhaben (NKBF2017) ersetzen die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Diese neuen Nebenbestimmungen werden analog auch für Zuwendungen im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ angewendet werden. Für Projekte, deren Laufzeit nach dem 18.4.2018 beginnt, werden diese neuen Nebenbestimmungen angewandt. Laufende Projekte oder Projekte, die vor diesem Stichtag starten, sind davon nicht betroffen. Über nachfolgenden Link können Sie die Bekanntmachung über die neuen Nebenbestimmungen für Zuwendungen als pdf-Datei herunterladen.

Dowload Nebenbestimmungen